Über 9000 Gesuche: erfolgreicher Abschluss der Wiedergutmachungsinitiative
Die Wiedergutmachungsinitiative ist erfolgreich zu Ende gegangen. Aufgrund der Kampagne und der breiten Unterstützung durch die Bevölkerung hat das Schweizer Parlament alle zentralen Forderungen der Initiative übernommen und damit ein Stück Gerechtigkeit wiederhergestellt: So wird das dunkle Kapitel der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, das über Jahrzehnte hinweg tabuisiert wuorden war, umfassend wissenschaftlich aufgearbeitet und damit endlich Teil der Schweizer Geschichtsschreibung. Zudem haben die Verdingkinder und anderen Missbrauchsopfer einen Solidaritätsbeitrag zugesprochen bekommen. Über 9000 Betroffene haben ein Gesuch gestellt und werden damit noch zu Lebzeiten eine offizielle Anerkennung für das erlittene Unrecht erfahren. Sie stehen stellvertretend für all die Hunderttausenden Opfer von Zwangsmassnahmen, die diesen historischen Moment nicht mehr erleben durften.
Die Initiantinnen und Initianten danken allen, welche die Wiedergutmachungsinitiative unterstützt und den Gegenvorschlag möglich gemacht haben. Dem Unterstützungskomitee traten nach und nach Politikerinnen und Politiker aus allen Parteien bei. Die Volksinitiative wurde von namhaften Exponenten der Wissenschaft, von ranghohen Amtsträgern beider Landeskirchen, aber auch von Bauernvertretern sowie bedeutenden Schweizer Kulturschaffenden unterstützt.
Das Engagement für Verdingkinder und andere Opfergruppen geht weiter
Guido Fluri, der Urheber der Wiedergutmachungsinitiative, engagiert sich auch weiterhin für die Opfergruppen und arbeitet zurzeit mit Partnern an einem Nachfolgeprojekt, das den Austausch unter den betagten Betroffenen fördern soll. Informationen zu diesem Projekt folgen in Kürze.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Interesse!
Freundliche Grüsse
Team Wiedergutmachungsinitiative
Wenn Sie Fragen zum Solidaritätsbeitrag haben, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich FSZM des Bundesamtes für Justiz
Tel. 058 462 42 84 (Telefonzeiten: Montag bis Freitag 09.00-12.00 Uhr)
sekretariat(at)fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch
www.fszm.ch

Die Initiative wurde erfolgreich abgeschlossen. Seit Januar 2017 ist das «Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981» in Kraft.
Die Gesuchformulare für die Solidaritätsbeiträge und alle weiteren Informationen zum Gesetz finden Sie unter www.fszm.ch